Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Planungsbüro Dullau und Kirsch GmbH
§1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der Planungsbüro Dullau und Kirsch GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Christoph Martin Kirsch und Christian Dullau, Hauptstraße 15, 58313 Herdecke, im Folgenden „Auftragnehmer“ und dem Auftraggeber, im Folgenden „Auftraggeber“, als Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
- Der Auftragnehmer bietet verschiedene Dienstleistungen zur Buchung an. Dabei handelt es sich insbesondere, aber nicht ausschließlich, um die Erstellung von Brandschutzkonzepten, Projektsteuerung und -leitung, Fachbauleitung, Erstellung von Bauanträgen, Anfertigung von Zeichnungen und Plänen, BIM, Vermaßung mittels 3D Scanner und Drohnen, Beratungen im Bereich Sicherheits- und Risikoingenieurwesen, Konsultationen im Bereich Brandschutz, Konsultation im Bereich Bauphysik, Energieberatungen inklusive individueller Sanierungsfahrpläne (iSFP), Erstellung von Heizlastberechnungen, Erstellung von Wärmebrückennachweise, Förderanträge beim BAFA und der KfW, Fachbauleitung bei Sanierungen, Energieaudits sowie Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo).
- Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung (Dienstvertrag) und nicht das Erreichen eines bestimmten Erfolges (kein Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Dienstleistungen durchgeführt worden sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Der Auftraggeber verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§2 Leistungsbeschreibung
- Der Auftragnehmer bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen im Bereich B2B (Business to Business) und B2C (Business to Consumer) an. Diese sind insbesondere, aber nicht ausschließlich, die nachfolgend aufgeführten.
- Im Bereich B2B umfassen die Leistungen die Erstellung von Brandschutzkonzepten, Projektsteuerung und -leitung, Fachbauleitung, Erstellung von Bauanträgen, Anfertigung von Zeichnungen und Plänen, BIM (Building Information Modeling), Vermaßung mittels 3D Scanner und Drohnen, Beratungen im Bereich Sicherheits- und Risikoingenieurwesen, Konsultationen im Bereich Brandschutz, Konsultation im Bereich Bauphysik, Energieberatungen inklusive individueller Sanierungsfahrpläne (iSFP), Erstellung von Heizlastberechnungen, Erstellung von Wärmebrückennachweise, Förderanträge beim BAFA und der KfW, Fachbauleitung bei Sanierungen, Energieaudits sowie Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo).
- Im Bereich B2C umfasst das Leistungsangebot Energieberatungen einschließlich der Erstellung von individuellen Sanierungsfahrplänen (iSFP), Durchführung von Heizlastberechnungen sowie Wärmebrückennachweise. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Beantragung von Fördermitteln beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Zudem übernimmt der Auftragnehmer die Fachbauleitung bei Sanierungsprojekten.
- Die Dienstleistungen des Auftragnehmers werden mit größter Sorgfalt und unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Normen erbracht. Dies umfasst auch die Beachtung aller relevanten Sicherheits- und Umweltvorschriften.
- Die genauen Leistungsinhalte, der Leistungsumfang sowie die spezifischen Anforderungen und Bedingungen werden in den jeweiligen Einzelverträgen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber festgelegt und sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung.
- Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung beider Parteien. Solche Änderungen können insbesondere aufgrund gesetzlicher Änderungen, technischer Weiterentwicklungen oder spezieller Anforderungen des Auftraggebers erforderlich werden.
§3 Vertragsschluss
- Der Auftraggeber beauftragt bei dem Auftragnehmer eine entsprechende Dienstleistung. Eine Beauftragung kann durch ein unterschriebenes Angebot seitens des Auftragnehmers oder per schriftlicher Bestellung mit Unterschrift des Auftragnehmers zustande kommen. Der Auftragnehmer übersendet dem Auftraggeber daraufhin ein Angebot.
- Der Vertrag kommt in jedem Fall erst durch eine schriftliche Beauftragung zustande. Die schriftliche Beauftragung erfolgt durch die Unterschrift des Auftraggebers auf dem vom Anbieter erstellten Angebot.
- Im B2B-Bereich ist zusätzlich eine gesonderte schriftliche Bestätigung des Auftraggebers erforderlich. Diese Bestätigung muss ebenfalls schriftlich erfolgen und ist vom Auftraggeber zu unterschreiben.
- Die Beauftragung des Auftraggebers ist bindend. Der Auftraggeber erhält mit der Bestätigung der Beauftragung die Zahlungsbedingungen und die Leistungen des Auftragnehmers mitgeteilt.
- Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Die Annahme, Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Dienstleistungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, z.B. wenn der Auftragnehmer aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen die Leistung nicht erbringen kann oder darf. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Auftragnehmers für die bis zur Ablehnung der Dienstleistung entstandenen Leistungen erhalten.
- Das Angebot legt den konkreten Leistungsinhalt, die Pflichten der Parteien und die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen („Leistungsbeschreibung“) fest. Eine nachträgliche Änderung ist nicht Teil der Leistung und wird bei Bedarf gesondert berechnet.
- Die angebotenen Leistungen können einmaligen Leistungen und/oder regelmäßig im Rahmen einer festen Laufzeit zu erbringenden Dienstleistungen sein.
§4 Inhalt des Dienstleistungsvertrages
- Der Auftragnehmer erbringt seine Dienste gegenüber dem Auftraggeber in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten in den oben genannten Bereichen anwendet. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Auftraggebers kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Rahmen der Dienstleistung vom Auftragnehmer erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu verwenden. Der Auftraggeber erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran. Sämtliche Dokumente und Tabellen sind entweder personenbezogen und nicht von Dritten nutzbar oder vom Auftragnehmer individuell für den Auftraggeber erstellt.
- Sämtliche Unterlagen des Auftragnehmers sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte auf der Webseite des Auftragnehmers und sonstige Unterlagen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Der Auftraggeber ist auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Auftragnehmers Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Methoden der Dienstleistung zu machen.
- Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Unterlagen und Prospekten Dritter wird keine Haftung übernommen. Ferner gelten sie nicht als zugesicherte Eigenschaften im Sinne des BGB.
§5 Durchführung der Dienstleistung
- Die Dienstleistung beruht auf Kooperation. Der Auftraggeber ist zur Umsetzung der erteilten Empfehlungen nicht verpflichtet. Der Auftraggeber erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen der Erbringung der Dienstleistung von ihm unternommen werden, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen. Der Auftraggeber ist für eine korrekt angegebene E-Mailadresse und den regelmäßigen Abruf seiner E-Mails selbst verantwortlich.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung einer Dienstleistung zu verschieben, sofern bei ihm oder einem dritten, von ihm eingeschalteten Leistungserbringer, eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die den Auftragnehmer ohne eigenes Verschulden daran hindern, die Dienstleistung zum vereinbarten Termin durchzuführen. Ein Schadensersatzanspruch für den Auftraggeber besteht in diesem Fall nicht.
- Die Abbildung und Beschreibung der Dienstleistung auf der Website des Auftragnehmers dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Dienstleistung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Dienstleistungs-Inhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Dienstleistungs-Inhaltes eintritt und die Änderung für den Auftraggeber zumutbar ist.
- Der Auftragnehmer muss die Dienstleistung nicht selbst durchführen. Er ist berechtigt nach freiem Ermessen die Durchführung der Dienstleistung an Dritte, z.B. an Subunternehmer, abzugeben.
- Der Auftraggeber hat Mitwirkungspflichten, soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung der Dienstleistungen erforderlich ist. Die genauen Pflichten und Anforderungen werden in den individuellen Verträgen festgelegt.
§6 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers und Abhängigkeit von Dritten
- Die Mitwirkungspflicht des Auftraggebers ist von entscheidender Bedeutung für die erfolgreiche Durchführung der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen sowie alle erforderlichen Handlungen vorzunehmen, die zur Erfüllung des Vertragszwecks notwendig sind.
- Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass die Erfüllung der vereinbarten Leistungen in vielen Fällen von der Mitwirkung des Auftraggebers oder von behördlichen Entscheidungen abhängig ist. Dies gilt insbesondere für die Erstellung von Brandschutzkonzepten und Bauanträgen, bei denen es zu Nachforderungen oder Verzögerungen seitens der zuständigen Behörden kommen kann.
- Der Auftragnehmer ist daher nicht verpflichtet, ein sofortiges Ergebnis zu liefern, wenn die Verzögerung auf fehlende oder unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers oder auf Verzögerungen oder Nachforderungen seitens der Behörden zurückzuführen ist. In solchen Fällen wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich informieren und die weiteren Schritte abstimmen.
- Entstehen dem Auftragnehmer aufgrund von Verzögerungen oder zusätzlichen Anforderungen seitens der Behörden oder aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers zusätzliche Aufwendungen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, diese zusätzlichen Leistungen und Aufwendungen gesondert abzurechnen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die hierdurch entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen.
- Der Auftragnehmer wird sich bemühen, alle Leistungen so zügig wie möglich zu erbringen und den Auftraggeber über den Fortschritt und etwaige Verzögerungen rechtzeitig zu informieren. Der Auftraggeber erkennt an, dass eine Verzögerung, die durch die Mitwirkungspflicht des Auftraggebers oder durch behördliche Anforderungen verursacht wird, keinen Verzug des Auftragnehmers darstellt.
§7 Zahlung
- Eine Zahlung ist gegenüber dem Auftragnehmer nach Abschluss eines entsprechenden Projektfortschritts und Umfangs der erbrachten Dienstleistung mit den in der Rechnung angegebenen Zahlungsmitteln unmittelbar durch den Auftraggeber zu tätigen. Hierbei können Teilrechnungen wöchentlich, monatlich oder nach Erbringung spezifischer Teilleistungen gestellt werden. Die genauen Zahlungsintervalle und -beträge werden im jeweiligen Angebot oder in der gesonderten schriftlichen Bestätigung festgelegt.
- Die Zahlung wird sofort mit der Buchung und dem Zugang der Rechnung per E-Mail fällig. Das Zahlungsziel beträgt 7 Tage ab Rechnungsstellung, sofern nichts anders vereinbart wurde.
- Alle Preise auf der Website bzw. im Angebot des Auftragnehmers sind sowohl als Bruttopreise als auch als Nettopreise aufgeführt.
- Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn das auf der Rechnung genannte oder das vereinbarte Zahlungsziel nicht eingehalten wird. Für den Fall des Verzuges ist der Auftragnehmer berechtigt Verzugszinsen, Mahngebühren und die Verzugspauschale gemäß §§ 288 I, II BGB zu erheben. Ferner behält sich der Auftragnehmer vor, regelmäßig zu erbringenden Dienstleistungen im Falle des Verzuges auszusetzen, ohne dass er den Anspruch auf die vereinbarte Gegenleistung des Auftraggebers verliert.
- Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug oder ausstehender Teilzahlungen die weitere Erbringung von Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der offenen Rechnungsbeträge einzustellen. Der Auftraggeber wird hierüber schriftlich informiert.
- Der Auftragnehmer behält sich vor, die in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Preise für Serviceleistungen, nach Ablauf der vereinbarten jeweiligen Laufzeit angemessen zu erhöhen. Eine Erhöhung ist dabei erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit möglich.
§8 Laufzeit und Kündigung
- Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrags ergibt sich aus der jeweiligen separaten schriftlichen Beauftragung. Wenn es sich um die einmalige Erbringung einer Dienstleistung handelt, ist dies im Vertrag vermerkt und die nachstehenden Absätze des § 8 sind darauf nicht anwendbar.
- Eine ordentliche Kündigung des Dienstleistungsvertrages muss spätestens einen Monat vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Schriftform gegenüber dem Vertragspartner erfolgen.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
- Wird das Vertragsverhältnis nicht bis einen Monat vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt, verlängert es sich immer jeweils um einen weiteren Monat, wenn es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher handelt. Bei Unternehmern verlängert sich das Vertragsverhältnis immer jeweils um die ursprüngliche Laufzeit.
- Nach Ende der regulären Laufzeit beträgt die Kündigungsfrist einen Monat bis zum Ende der verlängerten Laufzeit. Die Kündigung muss auch hier in Schriftform erfolgen.
- Stornierungen von laufenden Aufträgen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien. Für bereits erbrachte Leistungen oder angefallene Kosten kann der Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung verlangen.
§9 Schutzrechte
- Sämtliche Rechte an den Ergebnissen der Dienstleistung, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit vom Auftragnehmer für den Auftraggeber stehen, insbesondere sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte, sämtliche Designrechte, sämtliche Marken- und Kennzeichenrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte (einschließlich aller Entwicklungsstufen), stehen ausschließlich und uneingeschränkt dem Auftragnehmer zu.
- Der Auftraggeber überträgt hiermit dem Auftragnehmer bereits jetzt zum Zeitpunkt der Entstehung der Ergebnisse die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzungsrechte.
- Der Auftragnehmer behält dauerhaft das Recht an seinem Logo und seiner Marke. Die Marke und das Logo des Auftragnehmers dürfen ohne dessen Zustimmung nicht durch den Auftraggeber verwendet werden.
- Die Geistigen Eigentums-, Urheber- und Leistungsschutzrechte an projektspezifischen Anpassungen und Entwicklungen verbleiben bei dem Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber erwirbt lediglich das Recht zur Nutzung im vereinbarten Umfang.
§10 Vertraulichkeit
- Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei („Empfänger“) wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
- Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen bedürfen der Schriftform. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
- Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger überdies zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern gesetzlich zulässig, wird der Empfänger die offenlegende Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren.
- Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen Unterauftragnehmer- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Unterauftragnehmer- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht, so weit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.
- Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die
- bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt werden;
- der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder
- der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der offenlegenden Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat.
- Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.
- Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen, für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Erfahrungswissen, wie zum Beispiel Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how, zu nutzen, das im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis der zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist. Dies gilt nicht, soweit hierdurch gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte des Auftraggebers verletzt werden. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit bleibt hiervon unberührt.
§11 Haftung und Gewährleistung
- Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
- In sonstigen Fällen haften der Auftragnehmer, soweit in Absatz (3) nicht abweichend geregelt, nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers vorbehaltlich der Regelung in Absatz (3) ausgeschlossen.
- Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
- Der Auftragnehmer schützt seine Auftraggeber so gut es geht gegen Cyberkriminalität. Leider lässt sich dies nicht immer verhindern. Für Schäden, welche Auftraggeber durch eine solche Cyberkriminalität entstehen, gilt der Haftungsausschluss der Absätze (1) bis (3) mit den genannten Ausnahmen ebenfalls.
- Der Auftragnehmer haftet, mit Ausnahme der vorherigen Absätze, nicht für Schäden, die durch die erbrachten Dienstleistungen entstehen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Der Auftragnehmer übernimmt in diesem Rahmen insbesondere keine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust oder sonstige indirekte Schäden.
§12 Datenschutz
- Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.
- Sofern und soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.
- Der Auftraggeber willigt ein, dass der Auftragnehmer die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Daten verarbeitet und speichert. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen.
- Es gelten zudem die gesonderten Datenschutzbestimmungen auf der Webseite des Auftragnehmers unter folgendem Link: https://dullau-kirsch.de/datenschutz-2/
§13 Widerrufsrecht
- Bezüglich des Widerrufsrechts verweist der Auftragnehmer bei Verbrauchern auf die nachfolgende Widerrufsbelehrung.
- Ist der Auftraggeber ein Unternehmer, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.
WIDERRUFSBELEHRUNG
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, [vollständiger Name], [Adresse], Telefonnummer: [XXX], E-Mail: [XXX], Projektnummer: mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An Planungsbüro Dullau und Kirsch GmbH, Hauptstraße 15, 58313 Herdecke, 02330 – 89 17 40, ge@dullau-kirsch.de
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
Option Widerrufsrecht zum Erlöschen bringen:
□ Ich stimme ausdrücklich zu, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrags begonnen wird.
□ Mir ist bekannt, dass mit Beginn der Ausführung mein Widerrufsrecht erlischt.
§14 Europäische Streitbeilegung
- Der Auftragnehmer weist auf die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO hin: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die die Auftraggeber unter https://ec.europa.eu/consumers/odr Hier kann man in die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten aus Online-Verträgen eintreten.
- Der Auftragnehmer ist zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.
§15 Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen der AGB oder des jeweiligen Dienstleistungsvertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit der AGB oder des Dienstleistungsvertrags insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Änderungen und Ergänzungen der AGB oder des Dienstleistungsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, wird als Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers vereinbart. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
Stand November 2024